Inzest bleibt verboten
Ein beklemmendes Urteil, wenn man sich in die Hintergründe einliest: Geschwisterliebe bleibt verboten, also Inzest in Deutschland bleibt strafbar. Das entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Dem wird zunächst einmal fast jeder zustimmen - wenn er die Hintergründe nicht kennt. > Hier lesen.
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Bild:Steffi Pelz,pixelio.de
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